Jede Bischofsweihe ohne päpstliche Erlaubnis ist rechtswidrig. Dies betonte am Montag der Direktor des vatikanischen Pressesaals, Greg Burke, in einer kurzen Erklärung zu den jüngsten Medienberichten über Bischofsweihen in der nicht von Rom anerkannten katholischen Kirche Chinas. Die Stellungnahme Burkes wurde auf der Internetseite des Heiligen Stuhls veröffentlicht.
Der Heilige Stuhl habe weder irgendeine Weihe genehmigt, noch wurde er offiziell von solchen Ereignissen informiert, heißt es in der Erklärung. Wenn es solche Bischofsweihen gegeben hätte, würden sie eine schwere Verletzung der kanonischer Normen darstellen, betonte Burke.
Der Vatikan hoffe, solche Nachrichten seien unbegründet. Anderenfalls müsse man zuverlässige Informationen und sichere Belege abwarten, um die Fälle ordnungsgemäß zu prüfen, heißt es im Kommuniqué des vatikanischen Pressesprechers.
Im Kirchenrecht ist festgelegt: „Ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe empfängt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu.“ (pdm)
Die Erklärung ist hier abrufbar (auf Englisch)